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Pressemitteilung:
15. Oktober 2011
Gemeinde Niederzier muss zahlen

Fraktionsvorsitzender Ortwin Clever

Schwer nachvollziehbar ist die Abweisung der Klage der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht in Aachen gegen die Kreisumlage. Das Gericht hatte die Forderung der Kommune, dass der Kreis bei der Berechnung seiner Umlage auch seine Beteiligungen berücksichtigen müsse, zurückgewiesen. Auf Grund dessen fiel auch die Niederzierer Forderung vom Tisch, die Defizite des zur kreiseigenen Beteiligungsgesellschaft zählenden Freizeitbades Kreuzau nur Kommunen aufzubürden deren Bürger das Bad nachweislich auch nutzen. Es sei zwar richtig, dass durch den vor rund zehn Jahren mit der Beteiligungsgesellschaft geschlossener Vertrag die Verluste des Bades aus Dividenden der dem Kreis gehörenden RWE-Aktien ausgeglichen werden sollten, und dass dieser Posten formal nicht zum Kernhaushalt gehört.

Nach unserem Verständnis aber sollte der bezahlen, der sich den Luxus leistet. Kreuzau entledigte sich damals der Kosten und somit der Verluste zu Lasten aller Gemeinden des Kreises.

Die Fraktion ist sich einig, mit der Klage den richtigen Weg gegangen zu sein. Wir können es unseren Bürgern auch in Zukunft nicht erklären, warum sie mit ihren Steuerabgaben Spiel, Spaß und Erholung im Südkreis mitfinanzieren müssen.

Nicht zur Debatte stehen für uns die Abgaben an den Kreis, die echte Gemeinschaftsaufgaben abdecken. In Bereichen wie ÖPNV, Kindergärten, Schulen, Kultur oder Volkshochschule sei man selbstverständlich solidarisch.


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